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Gesetze die durch das Türkische Parlament in dem Zeitraum von
01.01.2005-18.10.2007 bewiligt worden sind um den Rahmen für die
Wirtschaft und Investition zu verbessern
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5300 |
10/02/2005 |
Gesetz für Lizenzierte Lagerhaltung für Agrarprodukte |
Der erste Punkt dieses
Gesetzes dient dazu den Handel von Agrarprodukten zu erleichtern,
für das Lagern ein gängiges System zu erstellen, die Sicherheit und
den Schutz der Qualität der Produkte zu erhalten, durch befugte
Personen die Produkte in Klassen und Stufen zu unterteilen, das
durch die lizenzierten Lagerbetreiber bei der Annahme der
Agrarprodukte keine Diskriminierung entsteht, für die Übergabe, den
Verkauf und Besitz eine Produktanleihe zu erstellen und um bei der
Kontrolle mit dem Handel mit Agrarprodukten mit festen Standards die
Richtlininien festzulegen.
Dieses Gesetz;
schliesst die Standardisierung der Agrarprodukte und die Sichere und
gesunde Lagerung und um den Handel mit Produktanleihen zu
erleichtern, und schliesst auch die lizenzierte Lagerhaltung, die
befugten Firmen zur Klassifizierung und die Richtlinien für die
Kontrollen mit ein.
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5307 |
02/03/2005 |
Gesetz für den Markt der verflüssigten Mineralöle
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Der Zweck von diesem
Gesetz ist, die Steuerung, die Gestaltung, die Beobachtung und die
Kontrolle der vom In und Ausland beschaffenen Flüssigmineralöle in
einem sicheren und wirtschaftlichen Konkurrenzrahmen für den
Endverbrauchermarkt Transparenz, Gleichberechtigung und Stabilität
zu erlangen.
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5326 |
30/03/2005 |
Schuld Gesetze |
Dieses Gesetz; ist zum
Schutz der Gesselschaftsordnung, Allgemein Ehtik, Allgemein
Gesundheit, Umwelt und Wirtschaftsordnung;
a) Fehler bezüglich den
allgemein Gurndsätzen;
b) Die Arten und
Resultate der administrativen Sanktionen gegen Fehler,
c) Die
Entscheidungsprozedur aufgrund von Fehlern,
d) der rechtliche Weg
gegen administrative Sanktionen,
e) Richtlinien zum
durchführen administrativer Sanktionen,
wurden festegestellt und
verschiedene Fehler beschrieben.
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5346 |
10/05/2005 |
Gesetze für die Benutzung von erneuerbaren Energien bei
der Stromherstellung |
Dieses Gesetz bezweckt
bei der Stromherstellung erneuerbare Energien zu verbreiten, diese
Quellen sicher, wirtschlich und qualitativ hochwertig in die
Wirtschaft zu integrieren. Die Anzahl der verschiedenen Quellen
erhöhen die Treibhausgas Emissionen runterschrauben, die Reststoffe
verwerten, die Umwelt schützen und die notwendigen Sektoren für
diese Zwecke zu entwickeln.
Dieses Gesetz ist zum
Schutz der Quellen von erneuerbarer Energien und die damit erreichte
Stromgewinnung aktenkundig zu machen und die benötigten Richtlinien
zu schaffen.
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5350 |
12/05/2005 |
Gesetz für die Änderung von Gesetzen für die Förderung
von Investition und Arbeitsplatzbeschaffung
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Mit diesem Gesetz;
a) Regionen die vom
staatlichen Statistik Institut beim Bruttoinlandsprodukt im Jahr
2001 pro Person unter 1500 US Dolar sind oder Regionen die im Jahr
2003 durch die staatliche Planungsorganisation bei dem
sozialwirtschaftlichen Index einen niedrigen Index haben,
Förderungen wie Steuer und Versicherungsvergünstigung sowie
Energieunterstützung,
b) bei der Vergabe von
kostenlosen Grundstücken und Bauland sind die Regionen die von Punkt
(a) betroffen sind und Regionen die Vorrang im Aufschwung ,
sind Förderungen vorbereitet worden.
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Auch Konya ist unter regionalen und sektorellen Förderungen
der neuen Regierung
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5369 |
16/06/2005 |
Gesetz für die Änderung von
Gesetzen zur globalen Dienstbeschaffung |
Dieses Gesetz ist für den
öffentlichen Dienst, da es eine finanzielle Schwierigkeit ist für
Kommunikationsunternehmen die globalen Dienste zu schaffen und
fortzuführen und die Verpflichtungen des elektronischen
Nachrichtendienst Sektors beizubehalten, zeigt hier die Richtlinien
auf.
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5411 |
19/10/2005 |
Gesetz für die Banken |
Dieses Gesetz weist die
Richtlinien für eine neue perspektive für die Finanzmärkte auf um
ihnen Sicherheit und Stabilität zu verleihen, die Kredit Systeme
wirksam zu machen, den Besitzern von Sparsamkeiten die Rechte und
Vorteile zu schützen.
Die in der Türkei
existierenden Sparkassen, Beteiligungsbanken, Aufschwung und
Investitionsbanken, Türkiye'de kurulu mevduat bankaları, katılım
bankaları, kalkınma ve yatırım bankaları, Organisationen aus dem
Ausland mit diesen Eigenschaften die in der Türkei Zweigstellen
besitzen, Finanz Holdinggesellschaften, Türkische Bankenvereinigung,
Türkische Beteiligungsbankenvereinigung, Banken Aufsichts und
Regelungsbehörde, Spareinlagenversicherungsfond und die Aktivitäten
sind von diesen Gesetzen abhängig.
Bei Banken die mit
speziellen Gesetzen eröffnet wurden werden die Gültigkeit unter
geheimhalutng auch diese Gesetzesgültigkeiten angewandt.
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5429 |
10/11/2005 |
Türkei Statistik Gesetz |
Dieses Gesetz bezweckt; die Standards für das Herstellen und
Organisieren der amtlichen Statistiken festuzusetzen; die in den
nötigen Sektören vom Stat geforderten Daten und Informationen
sammeln, bewerten nötigen Statistiken herstellen, veröfentlichen,
verteilen und den Statistikverlauf des amtlichen Statistik Programms
mit der Koordination von den Institutionen und Organisationen
erfüllen, dies sind die Richtlinien für die Errichtung, die Aufgaben
und die Zuständigkeit des Türkischen Statistik Instituts.
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5464 |
23/02/2006 |
Gesetz für die Bankkarten und
Kreditkarten |
Dieses Gesetz weist die
Richtlinien für die Herausgabe, die Benutzung, die Verrechnung von
Bank und Kreditkarten und die Verbreitung der Bezahlsystemen mit
Kreditkarten.
Organisationen die diese
Kartensysteme aufbauen Karten herausgeben, Mitgliedsfirmenverträge
abschliessen mit den Mitgliedsfirmen den Karteninhabern sind von
dieser Gesetzesbestimmungen abhängig.
Juristische oder richtige Personen die
für ihre Firmen Katrensysteme herstellen, verteilen und die
Verfolgung der Schulden selber übernehmen oder ohne irgendeine
Kreditierung oder ohne jegliche Abrechnung mit einem vorher
festgesetztem Limit arbeiten sind von diesen Gesetzesbestimmung
nicht betroffen.
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5449 |
25/01/2006 |
Gesetz für die Errichtung die Aufgaben und die
Koordiantion von Entwicklungsagenturen |
Dieses Gesetz ist da um
die Richtlinien für die Errichtung, die Aufgaben und die
Zuständigkeit der Entwicklungsagenturen festzulegen. Die Zusammenarbeit
von öffentlichen Einrichtungen, Privatfirmen und
Nichtregierungsorganisationen zu stärken, die Quellen richtig zu
benutzen und das regionale Potenzial in Bewegung zu bringen. Die im
nationalen Entwicklungsplan und Programm vorhandenen Grundsätze und
Politiken harmonisch regionale Entwicklung zu beschleunigen, die
Weiterführbarkeit erreichen, die Entwicklungsunterschiede zwischen
den Regionen und in den Regionen zu mindern.
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5488 |
18/04/2006 |
Agrar Gesetze |
Dieses Gesetz ist da um
die nötigen Politiken festzustellen und zu organisieren für die
Landwirtschaftbranche und die ländlichen Gebiete im Rahmen des
Entwicklungsplan und Strategien zu entwickeln und zu fördern.
Dieses Gesetz soll den
Zweck, den Umfang und die Themen der Landwirtschaftspolitik
feststellen; die Bu Kanun, tarım politikalarının amaç, kapsam ve
konularının belirlenmesi; den Zweck und die Grundsätze des
Basisunterstützungsprogramms der landwirtschaftlichen
Unterstützungspolitik zu definieren; die nötigen Marktorganisationen,
die Finanz und administrative Strukturierung für die Durchführung
dieser Programme festzustellen; es beinhaltet die Richtlinien für
gesetzlichen und administrativen Organisationen aufzubauen die für
die im Landwirtschaftsbereich angewendeten vorrangig Forschungs und
Entwicklungsprogramme nötig sind.
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5510 |
31/05/2006 |
Gesetz für Sozialversicherung und
Allgemeinekrankenversicherung |
Dieses Gesetz bezweckt
die Personen unter die Sicherheit der Sozialen Versicheurng zu
bringen; die Methode zur Finanzierung, Deckung und die Rechte von
den versicherten Personen festzustellen; es organisiert die
Richtlinien für die Sozialversicherung und die Allgemeine
Krankenversicherung.
Dieses Gesetz; schliesst
die Versicherten der Sozialversicherungen und der
Allgemeinkrankenvsicherungen, Arbeitgeber, Anbieter von
Gesundheitsdiensten, alle reelen Personen, privat, juristisch und
rechtliche Personen bei der Anwendung dieses Gesetzes mit ein.
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5520 |
13/06/2006 |
Gesetz für die
Körperschaftssteuer |
Nach den neuen Gesetzen der
Körperschaftssteuer wurde diese auf nur noch 20% runtergesetzt und
die ganzen Gesetze wurden neu überarbeitet und sind viel
systematischer.
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5523 |
21/06/2006 |
Gesetze für die Errichtung von
Investitions, Unterstützungs und Werbeagenturen |
Dieses Gesetz bezweckt
für den wirtschaftlichen Aufschwung der Türkei die notwendigen
Erweiterungen der Investitionen durch Investitionsunterstützung und
Werbestrategien anzureizen; die dafür bei der Anwendung notwendige
Türkische Investitions Unterstützungs und Werbeagentur zu errichten,
ihre Aufgaben, ihre Zuständigkeit und ihre Organisation anzuordnen.
(2) Um die Anwendung
dieses Gesetzes und die gegeben Aufgaben die durch dieses Gesetz
gegeben wurden zu erfüllen wurde die Türkische Investitions
Unterstützungs und Werbeagentur errichtet sie ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts und hat administrative und finanzielle
Selbständigkeit unter der Zuständigkeit des Ministerpräsidiums.
(3) der Bundeskanzler
kann seine Berechtigung über die Verwaltung der Agentur wenn er es
für notwendig hält durch einen Minister benutzen.
(4) bei Bestimmungen die
in diesem Gesetz nicht zu finden sind ist die Agentur den
rechtlichen Bestimmungen untergeordnet.
(5) Das Zentrum der
Agentur ist in Ankara.
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5549 |
11/10/2006 |
Gesetz
zur Verhinderung der Geldwäsche |
Dieses Gesetz stellt die
Richtlinien für die Verhinderng von Geldwäsche fest.
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5569 |
27/12/2006 |
Dieses Gesetz
ist für die Umstrukturierung der Schulden von Klein und
Mittelständischen Unternehmen an die Finanzbranche
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Dieses Gesetz bezweckt den Klein und
Mittelständischen Unternehmen die bis zum 31.10.2006 von den in der
Türkei sich befindenden Banken oder anderen Finanzunternehmen
Kredite aufgenommen haben und von diesen als zweifelhafte Schuldner
registriert worden sind Rahmenbedingungen und Verträge zu schaffen;
a)
Die Tilgungsraten dieser Kreditschulden zu verlängern,
b)
Die Kredite dieser Unternehmen erneuern,
c)
Diesen Unternehmen neue zusätzliche Kredite vergeben,
d)
Die Hauptforderung und/oder den Hauptzins und/oder die Verzugszinsen
oder die Dividende zu reduzieren oder darauf zu verzichten,
e)
Die Hauptforderung, Zinsen oder die Dividende Guthaben; Teil oder im
Ganzen zur beteiligung umwandeln, real, bar oder den
Eintreibungsbedingungen entsprechend einer bestimmten Summe
abzutreten, einem Schuldner oder einer dritten Person dem realen
Wert entsprechend Teil oder Gesamt abwickeln,
f)
Mit den anderen Banken zusammen ein Protokol ausmachen,
durch diese Vorkehrungen entsteht die Möglichkeit die finanziellen
Verbindlichkeiten zurück zuzahlen und Arbeitsplätze zu schaffen.
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5615 |
28/03/2007 |
Gesetz
zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes und diverser
anderer Gesetze |
Dieses Gesetz ist zu
Gunsten der Steuerpflichtigen und brachte viele Vorteile.
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5627 |
18/04/2007 |
Gesetz für die
Leistungsfähigkeit von Energie |
Der
Zweck dieses Gesetzes ist Energie effizienter zu benutzen, das
Vergeuden zu verhindern, die Energiekosten von den
Wirtschaftsbelastungen zu mildern und für den Umweltschutz beim
Gebrauch der Energie und deren Quellen die Leistungsfähigkeit zu
steigern.
Dieses Gesetz zeigt, in den Stufen der Energieherstellung, der
Versorgung und dem Verbrauch, bei den Industriebetrieben, den
Gebäuden, den Energieversorgungswerken, beim Einspeisungs und dem
Versorgungnetzwerk die Leistungsfahigkeit zu steigern und zu
unterstützen, in der Gesellschaft das Energiebewusstsein zu fördern
und beim Nützen der erneuerbaren Energiequellen, die Richtlinien.
(2) Bei der Anwendung der Maßnahmen für die Steigerung der
Leistungsfähigkeit sind Firmen und Produktionsstätten in der
Industrie dessen Eigenschaft und Anblick sich verändern werden,
Gebetsplätze, die geplante Benutzungsdauer unter zwei Jahren liegt,
im Jahr unter vier Monaten benutzt wird, Gebäude dessen
Gesamtnutzraum unter 50 qm liegt, Denkmäler und Gebäude die unter
Denkmalschutz stehen, landwirtschaftliche Gebäude und Werkstätten
sind von diesen Gesetzen nicht betroffen.
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5637 |
26/04/2007 |
Die Gültigkeit diverse Gesetze
dessen Anwendungsmöglichkeiten es nicht mehr gibt
abzuschaffen |
Mit diesem Gesetz wurde die Gültigkeit
vieler Gesetze die keine Anwendungsmöglichkeit haben abgeschafft.
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5651 |
04/05/2007 |
Gesetz das die
über das Internet übertragenen Veröffentlichungen
kontrolliert und die Delikte die durch diese
Veröffentlichungen entstehen bekämpft |
Der
Umfang und Zweck von diesem Gesetz ist die Richtlinien für die,
Inhaltsbetreiber, Ortsbeschaffer, Verbindungsbetreiber und
Netzwerkbetreiber durch ihre Pflichten und Verantwortungen die
Bekämpfung der im Internet entstehenden Delikte zu schaffen.
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5686 |
03/06/2007 |
Gesetz für die Geothermal Quellen und natürliche
Mineralwasser |
Dieses Gesetz bezweckt
die Richtlinien für die Suche, die Forschung, die Entwicklung, die
Herstellung, den Schutz der Rechte und die Übergabe der Rechte, im
Einklang mit der Umwelt die wirtschaftliche Verwertung und das
Verlassen der Geothermalen und Mineralwasser Quellen.
Dieses Gesetz umfasst
die Richtlinien beim Suchen und Betrieb der festegestellten oder
noch festzustellenden Geothermalen und natürlichen Mineralwasser
Quellen und der Geothermalen Gasquellen, die Anspruchsrechte, die
Übergabe dieser Rechte, die Ausschreibung der Quellenbenutzung, die
Überwachung, das Verlassen, den Schutz und der Quellen und Speicher.
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Ankündigung Nr : |
Datum |
Name |
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206/3 |
08.12.2006 |
Die Ankündigung
über die Anwendung der staatlichen Förderung bei
Investitionen |
Dieses Gesetz bezweckt bei den staatlichen
Hilfen zwischen inländischen und ausländischen Bürgern nicht zu
unterscheiden. Freistellung von der Mehrwertsteuer, Freistellung von
der Zollsteuer und Zinsunterstützung helfen die Investition leichter
zu machen. Die an den Staat zu zahlenden Steuerschulden werden
freigestellt.
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Das
neue türkische handelsgesetz
Das neue türkische Handelsgesetz wurde and
den Bundestag übergeben. Die Wirtschaft wird registriert, dies ist
auch beim Integrationsprozess in die Europäische Union ein grosser
Beitrag. Dieses Gesetz ist auch eien Vorbereitung für BASEL II
Kriterien.
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